AVGS: Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und wie nutzt du ihn?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Er ermöglicht es arbeitssuchenden Menschen, ein professionelles Coaching bei einem zugelassenen Bildungsträger in Anspruch zu nehmen – vollständig kostenlos.

Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III.

Bei IBPE kannst du deinen AVGS für Jobcoaching (Aktivierung und berufliche Eingliederung) oder Gründercoaching (Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit) einlösen.

Wer bekommt einen AVGS?

Einen AVGS können alle Personen beantragen, die bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind. Das umfasst Empfänger von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld-Empfänger (ehemals ALG II), aber auch Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (§ 45 Abs. 8 SGB III).

In der Praxis erhalten etwa 80 % der Antragsteller den Gutschein – vorausgesetzt, das Coaching passt zur beruflichen Situation.

Wichtig: Der AVGS ist eine Kann-Leistung, kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung liegt bei deinem Arbeitsvermittler. Ein gutes Argument ist ein konkreter Coaching-Plan, der zeigt, wie das Coaching deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Genau dabei helfen wir dir im kostenlosen Erstgespräch.

Welche Coaching-Angebote gibt es mit dem AVGS?

Der AVGS deckt verschiedene Maßnahmearten ab. Die zwei häufigsten sind:

AVGS nach § 45 Nr. 1 SGB III

AVGS nach § 45 Nr. 1 SGB III

Hierunter fällt das Jobcoaching. Ziel ist die Vermittlung in Arbeit durch Bewerbungsstrategien, Kompetenzanalyse und Arbeitsmarktorientierung.

JobWeg mit 80 UE in 10 Wochen

AVGS nach § 45 Nr. 4 SGB III

Heranführung an selbstständige Tätigkeit:

Hierunter fällt das Gründercoaching. Ziel ist die Entwicklung einer tragfähigen Geschäftsidee und eines vollständigen Businessplans.

BusinessWeg mit 120 UE in 2-8 Wochen

AVGS-Coaching vs. privates Coaching

  • Kriterium
    AVGS-Coaching bei IBPE
    Privates Coaching
  • Kosten für Teilnehmer
    0 € – Agentur für Arbeit zahlt
    3.000–10.000 € Eigenanteil
  • Qualitätskontrolle
    AZAV-zertifiziert, staatlich geprüft
    Keine einheitlichen Standards
  • Zugangsvoraussetzung
    AVGS von Agentur für Arbeit / Jobcenter
    Keine – Selbstzahler
  • Coaching-Format
    1:1-Einzelcoaching (bei IBPE)
    Variiert: Gruppe, Einzel, Selbstlern
  • Umfang
    80 UE (Jobcoaching) / 120 UE (Gründercoaching)
    Variiert: oft 10–20 Stunden
  • Zertifikat
    Anerkanntes Teilnahmezertifikat
    Teilnahmebestätigung
  • Nachbetreuung
    Im Programm enthalten
    Meist Aufpreis

AVGS-Coaching bei IBPE vs. bezahlte Beratung

Der entscheidende Unterschied: AVGS-Coaching ist für Teilnehmer kostenlos. Die Agentur für Arbeit zahlt direkt an den Bildungsträger. Du musst nichts vorstrecken und nichts zurückzahlen. Eine vergleichbare private Beratung würde mehrere tausend Euro kosten.

Bei IBPE bekommst du dabei keine abgespeckte Version. Jeder Teilnehmer erhält das volle Programm: 1:1-Einzelcoaching, individuellen Schwerpunkt, persönliche Nachbetreuung. Das ist kein Zufall – sondern der Grund, warum 98 % unserer Teilnehmer ihr Coaching-Ziel erreichen.

Kundenbewertung AVGS-Coaching – Gründungsberatung und Businessplanerstellung

“Wir können Pavel Deuble nur weiterempfehlen! Neben der kompetenten Beratung in jedem Bereich der Unternehmensgründung, hatte Herr Deuble immer ein offenes Ohr und stand uns mit Rat und Tat zur Seite. Wir möchten uns für die tolle Unterstützung nochmals herzlich bedanken!”

Sebastian Brück
Inhaber, Own Water

Was ist der AVGS?

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Häufige Fragen zum AVGS-Coaching

Wie lange dauert es, bis ich den AVGS bekomme?

In der Regel 1–4 Wochen nach dem Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler. Tipp: Bringe bereits eine konkrete Vorstellung mit, welches Coaching du machen möchtest. IBPE stellt dir gerne eine Kurzbeschreibung für deinen Vermittler zur Verfügung.

Nein. Der AVGS gilt bundesweit. Da IBPE das Coaching als Online-Einzelmaßnahme durchführt, kannst du von überall in Deutschland teilnehmen – egal ob du in München, Hamburg, Berlin oder auf dem Land lebst.

Ja, grundsätzlich schon. Bei IBPE bieten wir aber bewusst nur 1:1-Einzelcoaching an. Der Grund: Deine berufliche Situation, deine Ziele und dein Tempo sind individuell. In einer Gruppe lässt sich das nicht berücksichtigen.

Ablehnungen kommen vor, sind aber oft anfechtbar. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir helfen dir gerne dabei, die richtigen Argumente zusammenzustellen.

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