Gründungszuschuss 2026: Alles, was du wissen musst

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen. Die Förderung ist nicht rückzahlbar und kann bis zu 13.500 Euro betragen. Rechtsgrundlage: § 93 SGB III. Bei IBPE haben 98 % unserer Gründercoaching-Teilnehmer den Gründungszuschuss erhalten. Stand: März 2026.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss soll den Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichern. Er besteht aus zwei Phasen: In Phase 1 (6 Monate) erhältst du dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale für die Sozialversicherung. In Phase 2 (9 Monate) bekommst du nur noch die 300 Euro Pauschale, diese Phase muss gesondert beantragt werden.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

Checkliste: Unterlagen für den Gründungszuschuss

Zeitlicher Ablauf: Vom AVGS zum Gründungszuschuss

Der optimale Ablauf sieht so aus:

Monat 1:

AVGS beantragen. Parallel: Erstgespräch bei IBPE führen.

Monat 1–2:

AVGS erhalten. Gründercoaching bei IBPE starten.

Monat 2–5:

Coaching absolvieren. Businessplan und Finanzplanung erstellen. Geschäftsmodell entwickeln.

Monat 5:

Fachkundige Stellungnahme einholen. Gewerbe anmelden.

Monat 5–6:

Gründungszuschuss beantragen. Alle Unterlagen einreichen.

Monat 6–7:

Bescheid erhalten. Selbstständigkeit aufnehmen.

Wichtig:

Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden. Die Gewerbeanmeldung sollte auf den Tag der geplanten Tätigkeitsaufnahme datiert sein, nicht früher.

Einstiegsgeld statt Gründungszuschuss: Die Alternative für Bürgergeld-Empfänger

Wer Bürgergeld bezieht, kann keinen Gründungszuschuss beantragen – aber Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und soll die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit fördern.

 

Die Höhe beträgt in der Regel bis zu 50 % der Regelleistung, kann aber je nach Kommune variieren. Die Förderung läuft maximal 24 Monate. Auch hier ist ein Businessplan Voraussetzung – und auch hier hilft das AVGS-Coaching bei der Erstellung.

 

Der AVGS-Zugang ist identisch: Auch Bürgergeld-Empfänger können einen AVGS nach § 45 Nr. 4 SGB III beim Jobcenter beantragen und das Gründercoaching bei IBPE kostenlos absolvieren.

So berechnest du den Gründungszuschuss

Phase 1 (6 Monate):
1.200 € ALG I + 300 € Pauschale = 1.500 €/Monat × 6 = 9.000 €
Phase 2 (9 Monate):
300 € Pauschale × 9 = 2.700 €
Gesamtförderung:
11.700 € (nicht rückzahlbar)

Bei höherem ALG I steigt die Förderung entsprechend. Maximale Förderung: Dein ALG-I-Satz × 6 + 300 × 15 = bis zu ca. 13.500 Euro bei durchschnittlichem ALGI.

Gründungszuschuss beantragen: Schritt für Schritt

Schritt 1:

AVGS beantragen und Gründercoaching absolvieren. Im Coaching erstellst du den Businessplan und bereitest alle Unterlagen vor.

Schritt 2:

Fachkundige Stellungnahme einholen (IHK, HWK, Steuerberater oder Gründungsberater).

Schritt 3:

Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit stellen. Dem Antrag beifügen: Businessplan, Finanzplanung, Lebenslauf, fachkundige Stellungnahme, Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit.

Schritt 4:

Warten auf den Bescheid. In der Regel 2–4 Wochen.

Wie AVGS-Coaching beim Gründungszuschuss hilft

Der Businessplan ist das Herzstück des Antrags. Und genau hier unterscheidet sich, wer den Zuschuss bekommt und wer nicht. Im Gründercoaching BusinessWeg bei IBPE erstellen wir den Businessplan gemeinsam: praxisnah, belastbar, mit realistischen Zahlen – so, wie ihn die Agentur für Arbeit und die fachkundige Stelle sehen wollen.

Der Vorteil: Das Coaching ist über den AVGS kostenlos. Du investierst also 0 Euro und bekommst dafür einen Businessplan und ein Coaching, das am freien Markt mehrere tausend Euro kosten würde. Und du erhöhst deine Chancen auf den Gründungszuschuss erheblich.

Group discussion

“Unternehmenswerk hat mich bei der Businessplan-Erstellung sowie Gründungszuschuss-Beantragung unterstützt. Dieser wurde genehmigt! Vielen Dank für euren Support!”

Teresa B.
SEO-Agentur

Häufige Fehler beim Gründungszuschuss

Gründungszuschuss erklärt

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Häufige Fragen zum AVGS-Coaching

Ist der Gründungszuschuss ein Rechtsanspruch?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Umso wichtiger ist eine überzeugende Antragstellung mit professionellem Businessplan.

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung. Er muss auch nicht versteuert werden (steuerfreier Zuschuss nach § 3 Nr. 2 EStG).

Ja, und genau das empfehlen wir. Zuerst AVGS beantragen, dann Coaching absolvieren, dann Gründungszuschuss beantragen. So hast du den Businessplan schon fertig, wenn du den Antrag stellst.

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind: Businessplan nicht überzeugend, Tragfähigkeit nicht nachgewiesen, Restanspruch zu gering. Mit einem professionell erstellten Businessplan sind Ablehnungen selten.