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AVGS · § 45 SGB IIIAZAV-zertifiziertfür dich 0 €
AVGS einlösen: in 3 Schritten zum kostenlosen 1:1-Coaching
Du hast einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in der Hand – oder weißt, dass dir einer zusteht? Dann fehlen nur noch wenige Schritte bis zu deinem persönlichen Coaching. Hier liest du, wie du den AVGS einlöst, was du dafür brauchst und was bei Hürden hilft.
Geprüft vom IBPE-Coach-Team Aus der IBPE-Coaching-Praxis Stand 2026 Lesezeit ca. 6 Min.
Kurz gesagt: So löst du deinen AVGS ein: 1. Du beantragst den AVGS formlos bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III). 2. Du übermittelst den Gutschein an IBPE – als Foto, Scan oder per Post; wir prüfen ihn und übernehmen die Formalitäten mit dem Kostenträger. 3. Dein 1:1-Coaching startet, meist innerhalb weniger Werktage, online und individuell. Für dich entstehen dabei 0 € – die Kosten trägt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter über den AVGS.
AVGS-Anfrage starten → Kostenloses Erstgespräch AVGS einlösen in 3 Schritten
Der Weg ist kürzer, als viele denken. Wir begleiten dich bei jedem Schritt – du musst dich um die Formalitäten mit dem Kostenträger nicht allein kümmern.
- AVGS bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Sprich deine Vermittlerin oder deinen Vermittler an und bitte formlos um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein Coaching nach § 45 SGB III. Ein kurzer Satz reicht: „Ich möchte ein 1:1-Jobcoaching machen und bitte um einen AVGS." Auf dem Gutschein steht, für welchen Zweck (z. B. Vermittlung, Heranführung an den Arbeitsmarkt) und für welchen Zeitraum er gilt. Tipp: Bring deine Ziele konkret mit – das erleichtert die Entscheidung.
- Gutschein an IBPE übermitteln. Schick uns den AVGS als Foto oder Scan über das Anfrage-Tool, per E-Mail oder bring ihn zum Erstgespräch mit. Wir prüfen, ob unsere Maßnahme zum Gutschein passt, ordnen ihn der passenden AZAV-zugelassenen Maßnahme zu und klären die Formalitäten mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
- 1:1-Coaching startet. Sobald alles bestätigt ist, vereinbaren wir deinen Starttermin – in der Regel innerhalb weniger Werktage. Dein Coaching läuft als persönliches Einzelcoaching per Video, live und auf deine Situation zugeschnitten. Kein Massencoaching, kein wechselnder Ansprechpartner.
Jetzt Schritt 2 starten – AVGS übermitteln → Welche Unterlagen und Angaben brauchst du?
Damit das Einlösen reibungslos läuft, halte am besten Folgendes bereit:
- Den AVGS selbst – als Original, Scan oder gut lesbares Foto (Vorder- und ggf. Rückseite).
- Gültigkeitsdatum & Zweck – beides steht auf dem Gutschein; wichtig, damit der Start noch im Zeitfenster liegt.
- Deine Kontaktdaten – Name, E-Mail, Telefonnummer für die Terminabstimmung.
- Zuständige Stelle – Agentur für Arbeit oder Jobcenter samt deiner Kundennummer, falls vorhanden.
- Dein Anliegen in einem Satz – z. B. Bewerbung, berufliche Neuorientierung, Wiedereinstieg. Das hilft uns, das Coaching passend zuzuschneiden.
Gut zu wissen: Du brauchst für den Start keine perfekten Bewerbungsunterlagen. Lebenslauf, Anschreiben und Profil schärfen wir gemeinsam im Coaching – genau dafür ist es da.
AVGS-Anfrage starten
Hier kannst du deinen AVGS direkt an uns übermitteln und deine Anfrage starten. Wir melden uns kurzfristig, prüfen den Gutschein und stimmen den Starttermin mit dir ab.
Du bist dir noch unsicher, ob dir ein AVGS zusteht? Auf unserer Übersichtsseite AVGS-Coaching liest du, wer den Gutschein bekommt und wie er funktioniert.
Häufige Hürden – und wie du sie löst
An ein paar Stellen hakt es erfahrungsgemäß. Hier die häufigsten Situationen und was hilft:
| Hürde | Lösung |
|---|
| Vermittler sagt zunächst „Nein" oder „Kenne ich nicht" | Freundlich nachfragen und auf § 45 SGB III verweisen. Konkrete Ziele nennen (z. B. Bewerbung, Neuorientierung). Bei Bedarf ein zweites Gespräch oder die Teamleitung erbitten. |
| AVGS läuft bald ab | Frühzeitig einlösen: Gutschein gleich an uns übermitteln, damit der Start noch im Gültigkeitszeitraum liegt. Im Zweifel kurz anrufen – wir priorisieren. |
| Unklar, ob der Gutschein zu unserer Maßnahme passt | Schick uns ein Foto des AVGS – wir prüfen Zweck und Maßnahme-Nummer und sagen dir ehrlich, ob es passt. |
| Falscher Zweck auf dem Gutschein | Mit der Vermittlung klären, ob der Gutschein für ein Coaching nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III ausgestellt werden kann. Wir unterstützen dich bei der Formulierung. |
| Du weißt nicht, was du im Coaching willst | Das ist völlig in Ordnung – Richtung finden ist Teil des Coachings. Starte mit dem kostenlosen Erstgespräch. |
Was tun bei abgelehntem oder fehlendem AVGS?
Die Ausstellung des AVGS liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters – einen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt es nicht. Wird dein Antrag abgelehnt oder hast du noch keinen, heißt das aber nicht, dass der Weg zu Ende ist:
- Begründung erfragen. Lass dir sagen, warum kein AVGS ausgestellt wird. Oft fehlt nur eine klare Zieldefinition – die lässt sich nachreichen.
- Neuen Anlauf vorbereiten. Geh mit konkreten Coaching-Zielen ins nächste Gespräch. Eine gute Vorbereitung erhöht die Chance spürbar.
- Ansprechpartner wechseln. Bei einer ablehnenden Auskunft kannst du höflich um ein erneutes Gespräch oder die Teamleitung bitten.
- Erstgespräch trotzdem nutzen. Wir besprechen mit dir kostenlos, welcher Coaching-Weg zu dir passt und wie du den AVGS am besten beantragst.
Wichtig: IBPE entscheidet nicht über die Ausstellung deines AVGS – das tut allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Wir können dir aber helfen, dein Anliegen klar zu formulieren, damit deine Anfrage gut vorbereitet ist.
Erstgespräch sichern – wir bereiten den AVGS mit dir vor → Mehr zum AVGS-Jobcoaching → Weiterlesen & vorbereiten
Häufige Fragen zum AVGS einlösen
- Wie löse ich einen AVGS ein?
- In drei Schritten: Erstens beantragst du den AVGS formlos bei deiner Vermittlung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Zweitens übermittelst du den Gutschein an IBPE – als Foto, Scan oder per Post. Drittens startet dein 1:1-Coaching, meist innerhalb weniger Werktage. Für dich kostet es 0 €.
- Wie beantrage ich den AVGS?
- Du beantragst den AVGS formlos bei deiner Vermittlerin oder deinem Vermittler. Sage, dass du ein Coaching nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III machen möchtest, und nenne deine Ziele. Die Ausstellung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
- Was kostet mich das Einlösen des AVGS?
- Für dich 0 €. Die Kosten des Coachings trägt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter über den AVGS. Du brauchst nur einen gültigen Gutschein – es entstehen keine versteckten Gebühren.
- Welche Unterlagen brauche ich, um den AVGS einzulösen?
- Vor allem den AVGS selbst als Original, Scan oder lesbares Foto, dazu Gültigkeitsdatum und Zweck vom Gutschein sowie deine Kontaktdaten und die zuständige Stelle. Perfekte Bewerbungsunterlagen sind nicht nötig – die erarbeiten wir gemeinsam im Coaching.
- Wie schnell kann das Coaching nach dem Einlösen starten?
- In der Regel innerhalb weniger Werktage, sobald wir den Gutschein geprüft und die Formalitäten mit dem Kostenträger geklärt haben. Achte darauf, den AVGS rechtzeitig vor Ablauf einzulösen.
- Was passiert, wenn mein AVGS abgelehnt wird?
- Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Lass dir die Begründung geben, bereite konkrete Coaching-Ziele für einen neuen Anlauf vor und nutze unser kostenloses Erstgespräch. Wir helfen dir, dein Anliegen klar zu formulieren – die Entscheidung über den AVGS trifft aber allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
AVGS-Anfrage jetzt starten → Kostenloses Erstgespräch sichern Offizielle Quellen
Externe Links zu offiziellen Stellen, geprüft am 25.06.2026; maßgeblich ist stets die Quelle selbst.
Stand 2026. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung. Das AVGS-Coaching ist eine Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III; die Ausstellung des AVGS liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters und ist nicht garantiert. IBPE ist eine Marke der AZAV-zertifizierten UW Unternehmensweg GmbH, Leverkusen.