AVGS beantragen 2026: Schritt-für-Schritt zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist das wichtigste Förderinstrument für arbeitssuchende Menschen, die ein professionelles Coaching in Anspruch nehmen wollen. Mit dem AVGS kannst du bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie IBPE ein kostenloses 1:1-Coaching absolvieren – ob Jobcoaching oder Gründercoaching. Die Kosten trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Stand: März 2026.
Was genau ist der AVGS?
Der AVGS ist kein Geld, das du bekommst. Es ist ein Gutschein, den die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausstellt. Dieser Gutschein berechtigt dich, eine bestimmte Maßnahme bei einem zugelassenen Träger zu absolvieren. Der Träger rechnet die Kosten direkt mit der Agentur ab – für dich fallen keine Kosten an.
Die Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III (Sozialgesetzbuch Drittes Buch). Der AVGS kann für verschiedene Maßnahmearten ausgestellt werden, die beiden häufigsten sind: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 Nr. 1 – Jobcoaching) und Maßnahmen zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (§ 45 Nr. 4 – Gründercoaching).
Wer kann einen AVGS beantragen?
Du kannst einen AVGS beantragen, wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst:
- ALG-I-Empfänger: Du beziehst Arbeitslosengeld I und bist bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet.
- Bürgergeld-Empfänger: Du beziehst Bürgergeld (ehemals ALG II) und bist beim Jobcenter gemeldet.
- Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug: Du bist arbeitslos, aber erhältst keine Leistungen – auch dann kannst du einen AVGS beantragen.
- Von Arbeitslosigkeit bedroht: Du bist noch beschäftigt, aber dein Arbeitsvertrag läuft aus oder dir wurde gekündigt. Gemäß § 45 Abs. 8 SGB III hast du Zugang zum AVGS.
- Berufsrückkehrende: Du warst längere Zeit nicht berufstätig (z. B. wegen Elternzeit oder Pflege) und willst zurück in den Arbeitsmarkt.
Checkliste: Das brauchst du für den AVGS-Antrag
- Arbeitssuchend-Meldung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter
- Termin bei deinem Arbeitsvermittler (telefonisch oder persönlich)
- Konkrete Vorstellung, welches Coaching du machen möchtest
- Name und Maßnahmenummer des gewünschten Trägers (IBPE stellt dir das zur Verfügung)
- Kurze schriftliche Begründung, warum das Coaching deine berufliche Situation verbessert
- Kurzbeschreibung des Coaching-Programms (IBPE liefert diese auf Anfrage)
Unterschied: AVGS über Agentur für Arbeit vs. Jobcenter
Die Beantragung unterscheidet sich je nachdem, ob du bei der Agentur für Arbeit (ALG I) oder beim Jobcenter (Bürgergeld) gemeldet bist.
Bei der Agentur für Arbeit sprichst du direkt mit deinem Arbeitsvermittler. Die Entscheidung liegt bei dieser Person. Der Vorteil: Entscheidungen fallen oft schnell, manchmal innerhalb einer Woche. Der Nachteil: Die Bewilligung hängt stark vom einzelnen Vermittler ab.
Beim Jobcenter läuft die Beantragung über den Integrationsfachberater. Hier dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß länger – 2–6 Wochen sind üblich. Zudem ist die Bewilligungspraxis je nach Kommune unterschiedlich. Manche Jobcenter sind großzügig, andere restriktiv.
In beiden Fällen gilt: Je konkreter dein Plan und je besser deine Vorbereitung, desto höher die Bewilligungschance.
Häufige Ablehnungsgründe – und wie du sie vermeidest
Grund 1: “Vermittlung hat Vorrang.”
Dein Vermittler sieht keine Notwendigkeit für ein Coaching, weil er dich direkt vermitteln will. Lösung: Argumentiere, dass ein Coaching deine Vermittlungschancen erhöht – z. B. durch bessere Bewerbungsunterlagen oder Klarheit über Zielberufe.
Grund 2: “Kein erkennbarer Bedarf.”
Die Agentur sieht keinen Grund für ein Coaching. Lösung: Benenne konkrete Hürden – Branchenwechsel, lange Arbeitslosigkeit, fehlende digitale Kompetenzen, Alter über 50.
Grund 3: “Der Träger ist nicht AZAV-zertifiziert.”
Nur zertifizierte Träger dürfen AVGS-Maßnahmen durchführen. Lösung: Bei IBPE besteht dieses Problem nicht – IBPE ist AZAV-zertifiziert durch das IfDQ.
Grund 4: “AVGS wurde bereits genutzt.”
Du hattest bereits einen AVGS. Lösung: Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Wenn sich deine Situation geändert hat, kannst du einen neuen AVGS beantragen.
Sonderfall: AVGS bei drohender Arbeitslosigkeit (§ 45 Abs. 8)
Wenig bekannt: Du musst nicht arbeitslos sein, um einen AVGS zu bekommen. Gemäß § 45 Abs. 8 SGB III können auch Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, einen AVGS erhalten. Das betrifft z. B. Menschen, deren befristeter Vertrag ausläuft, denen eine Kündigung droht oder die sich in einem Aufhebungsvertrag befinden.
Der Vorteil: Du kannst das Coaching bereits während der Kündigungsfrist absolvieren und bist am Tag der Arbeitslosigkeit bereits optimal vorbereitet – mit aktuellen Bewerbungsunterlagen, einer klaren Strategie und einem Netzwerk.
AVGS beantragen in 5 Schritten
Schritt 1:
Informiere dich über das gewünschte Coaching
Bevor du zum Amt gehst, solltest du wissen, welches Coaching du machen willst. Recherchiere Träger, Programme und Inhalte. Bei IBPE bekommst du im kostenlosen Erstgespräch eine Kurzbeschreibung des Programms, die du deinem Vermittler vorlegen kannst.
Schritt 2:
Termin bei deinem Arbeitsvermittler
Vereinbare einen Termin bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Erkläre, dass du ein Coaching absolvieren möchtest und dass du einen konkreten Träger gefunden hast. Je besser du vorbereitet bist, desto höher die Chance auf Bewilligung.
Schritt 3:
Begründe den Bedarf
Der AVGS ist eine Kann-Leistung. Das heißt: dein Vermittler entscheidet. Gute Argumente sind: Du brauchst professionelle Unterstützung bei der Bewerbungsstrategie, du willst dich selbstständig machen und benötigst ein Gründercoaching, du hast spezifische Hürden (Branchenwechsel, Alter, fehlende digitale Kompetenzen), die ein allgemeines Beratungsangebot nicht abdeckt.
Schritt 4:
AVGS erhalten
Wenn dein Vermittler zustimmt, erhältst du den AVGS als Dokument. Darauf stehen: dein Name, die Art der Maßnahme, der gültige Zeitraum und ggf. der Trägername oder die Maßnahmenummer. In der Regel dauert es 1–4 Wochen von der Beantragung bis zur Ausstellung.
Schritt 5:
AVGS bei IBPE einlösen
Schick uns deinen AVGS per E-Mail, Post oder Messenger. Wir prüfen den Gutschein, klären die Formalitäten mit deiner Agentur und organisieren den Start deines Coachings – in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen.
AVGS beantragen in 5 Schritten
Tipp 1:
Bereite dich auf das Gespräch vor. Bringe eine schriftliche Beschreibung des Coaching-Programms mit. IBPE stellt dir diese gerne zur Verfügung.
Tipp 2:
Formuliere ein konkretes Ziel. Nicht: „Ich möchte ein Coaching.“ Sondern: „Ich möchte mich selbstständig machen und brauche Unterstützung bei Businessplan und Finanzplanung.“
Tipp 3:
Zeige Eigeninitiative. Vermittler bewilligen eher, wenn sie sehen, dass du dich aktiv um deine berufliche Zukunft kümmerst.
Tipp 4:
Frag nach, auch wenn du unsicher bist. Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf einen AVGS haben. Berufsrückkehrende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte werden selten von allein darauf hingewiesen.
Tipp 5:
Wenn der AVGS abgelehnt wird – Widerspruch einlegen. Ablehnungen sind keine Seltenheit, aber oft rechtlich anfechtbar. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
AVGS abgelehnt? So legst du Widerspruch ein
Wenn dein AVGS abgelehnt wird, erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Du hast ab Zustellung einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss begründet sein: Warum ist das Coaching notwendig für deine berufliche Eingliederung? Welche konkreten Hürden bestehen ohne das Coaching?
In vielen Fällen wird dem Widerspruch stattgegeben, besonders wenn die Ablehnung nicht ausreichend begründet war oder wenn die Agentur ihr Ermessen nicht korrekt ausgeübt hat. IBPE unterstützt dich gerne bei der Argumentation.
Häufige Fragen zum AVGS-Coaching
Kann ich den AVGS auch online beantragen?
In den meisten Agenturen nicht direkt online, aber du kannst per E-Mail oder über dein Online-Portal einen Termin anfragen und dein Anliegen vorab schildern.
Bekomme ich den AVGS auch als Aufstocker?
Ja. Wenn du erwerbstätig bist und ergänzend Bürgergeld beziehst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen AVGS erhalten.
Muss ich mich vorher bei einem Träger anmelden?
Nein, aber es hilft. Wenn du bereits einen konkreten Träger und ein Programm nennen kannst, wirkt das gegenüber deinem Vermittler überzeugender als eine vage Anfrage.
Wie oft kann ich einen AVGS bekommen?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Du kannst einen neuen AVGS beantragen, wenn sich deine berufliche Situation geändert hat oder ein neuer Bedarf besteht.