Gründungszuschuss 2026: Alles, was du wissen musst
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen. Die Förderung ist nicht rückzahlbar und kann bis zu 13.500 Euro betragen. Rechtsgrundlage: § 93 SGB III. Bei IBPE haben 98 % unserer Gründercoaching-Teilnehmer den Gründungszuschuss erhalten. Stand: März 2026.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss soll den Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichern. Er besteht aus zwei Phasen: In Phase 1 (6 Monate) erhältst du dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro Pauschale für die Sozialversicherung. In Phase 2 (9 Monate) bekommst du nur noch die 300 Euro Pauschale, diese Phase muss gesondert beantragt werden.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ALG-I-Bezug: Du musst Arbeitslosengeld I beziehen. Bürgergeld-Empfänger beantragen stattdessen das Einstiegsgeld.
- Restanspruch: Du musst noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch haben, wenn du die Selbstständigkeit aufnimmst. Das heißt: früh beantragen, nicht erst kurz vor Ablauf.
- Tragfähiger Businessplan: Du brauchst einen vollständigen Businessplan inklusive Finanzplanung. Dieser Plan muss überzeugend darlegen, dass dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.
- Fachkundige Stellungnahme: Eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater, Bank oder zugelassener Gründungsberater) muss dein Vorhaben begutachten und eine positive Stellungnahme abgeben.
- Persönliche Eignung: Die Agentur für Arbeit prüft, ob du die für die Selbstständigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringst.
Checkliste: Unterlagen für den Gründungszuschuss
- Vollständiger Businessplan inkl. Finanzplanung
- Lebenslauf (tabellarisch, aktuell)
- Fachkundige Stellungnahme (IHK, HWK, Steuerberater oder zugelassener Berater)
- Gewerbeanmeldung oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
- Nachweis über ALG-I-Restanspruch (mindestens 150 Tage)
- Ggf. Nachweis über Qualifikation (Branchenzertifikate, Meisterbrief etc.)
- Antragsvordruck der Agentur für Arbeit (erhältst du bei deinem Vermittler)
Zeitlicher Ablauf: Vom AVGS zum Gründungszuschuss
Der optimale Ablauf sieht so aus:
Monat 1:
AVGS beantragen. Parallel: Erstgespräch bei IBPE führen.
Monat 1–2:
AVGS erhalten. Gründercoaching bei IBPE starten.
Monat 2–5:
Coaching absolvieren. Businessplan und Finanzplanung erstellen. Geschäftsmodell entwickeln.
Monat 5:
Fachkundige Stellungnahme einholen. Gewerbe anmelden.
Monat 5–6:
Gründungszuschuss beantragen. Alle Unterlagen einreichen.
Monat 6–7:
Bescheid erhalten. Selbstständigkeit aufnehmen.
Wichtig:
Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden. Die Gewerbeanmeldung sollte auf den Tag der geplanten Tätigkeitsaufnahme datiert sein, nicht früher.
Einstiegsgeld statt Gründungszuschuss: Die Alternative für Bürgergeld-Empfänger
Wer Bürgergeld bezieht, kann keinen Gründungszuschuss beantragen – aber Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und soll die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit fördern.
Die Höhe beträgt in der Regel bis zu 50 % der Regelleistung, kann aber je nach Kommune variieren. Die Förderung läuft maximal 24 Monate. Auch hier ist ein Businessplan Voraussetzung – und auch hier hilft das AVGS-Coaching bei der Erstellung.
Der AVGS-Zugang ist identisch: Auch Bürgergeld-Empfänger können einen AVGS nach § 45 Nr. 4 SGB III beim Jobcenter beantragen und das Gründercoaching bei IBPE kostenlos absolvieren.
So berechnest du den Gründungszuschuss
Phase 1 (6 Monate):
1.200 € ALG I + 300 € Pauschale = 1.500 €/Monat × 6 = 9.000 €
Phase 2 (9 Monate):
300 € Pauschale × 9 = 2.700 €
Gesamtförderung:
11.700 € (nicht rückzahlbar)
Bei höherem ALG I steigt die Förderung entsprechend. Maximale Förderung: Dein ALG-I-Satz × 6 + 300 × 15 = bis zu ca. 13.500 Euro bei durchschnittlichem ALGI.
Gründungszuschuss beantragen: Schritt für Schritt
Schritt 1:
AVGS beantragen und Gründercoaching absolvieren. Im Coaching erstellst du den Businessplan und bereitest alle Unterlagen vor.
Schritt 2:
Fachkundige Stellungnahme einholen (IHK, HWK, Steuerberater oder Gründungsberater).
Schritt 3:
Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit stellen. Dem Antrag beifügen: Businessplan, Finanzplanung, Lebenslauf, fachkundige Stellungnahme, Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit.
Schritt 4:
Warten auf den Bescheid. In der Regel 2–4 Wochen.
Wie AVGS-Coaching beim Gründungszuschuss hilft
Der Businessplan ist das Herzstück des Antrags. Und genau hier unterscheidet sich, wer den Zuschuss bekommt und wer nicht. Im Gründercoaching BusinessWeg bei IBPE erstellen wir den Businessplan gemeinsam: praxisnah, belastbar, mit realistischen Zahlen – so, wie ihn die Agentur für Arbeit und die fachkundige Stelle sehen wollen.
Der Vorteil: Das Coaching ist über den AVGS kostenlos. Du investierst also 0 Euro und bekommst dafür einen Businessplan und ein Coaching, das am freien Markt mehrere tausend Euro kosten würde. Und du erhöhst deine Chancen auf den Gründungszuschuss erheblich.
“Unternehmenswerk hat mich bei der Businessplan-Erstellung sowie Gründungszuschuss-Beantragung unterstützt. Dieser wurde genehmigt! Vielen Dank für euren Support!”
Teresa B.
SEO-Agentur
Häufige Fehler beim Gründungszuschuss
- Fehler 1: Zu spät beantragen. Wer weniger als 150 Tage ALG-I-Restanspruch hat, geht leer aus.
- Fehler 2: Businessplan zu oberflächlich. Ohne realistische Finanzplanung und Marktanalyse wird der Antrag abgelehnt.
- Fehler 3: Keine fachkundige Stellungnahme. Ohne dieses Gutachten ist der Antrag unvollständig.
- Fehler 4: Selbstständigkeit vor Antragstellung aufnehmen. Der Zuschuss muss vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden.
- Fehler 5: Kein AVGS-Coaching nutzen. Das Coaching ist kostenlos und erhöht die Qualität des Antrags erheblich – trotzdem nutzen viele Gründer es nicht.
Gründungszuschuss erklärt
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More InformationHäufige Fragen zum AVGS-Coaching
Ist der Gründungszuschuss ein Rechtsanspruch?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Umso wichtiger ist eine überzeugende Antragstellung mit professionellem Businessplan.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung. Er muss auch nicht versteuert werden (steuerfreier Zuschuss nach § 3 Nr. 2 EStG).
Kann ich Gründungszuschuss und AVGS-Coaching kombinieren?
Ja, und genau das empfehlen wir. Zuerst AVGS beantragen, dann Coaching absolvieren, dann Gründungszuschuss beantragen. So hast du den Businessplan schon fertig, wenn du den Antrag stellst.
Was ist, wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind: Businessplan nicht überzeugend, Tragfähigkeit nicht nachgewiesen, Restanspruch zu gering. Mit einem professionell erstellten Businessplan sind Ablehnungen selten.