Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit: Dein Weg zur eigenen Existenz

Arbeitslosigkeit ist für viele Menschen ein Tiefpunkt. Für manche ist sie aber auch der Startpunkt für etwas Eigenes. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, hat Zugang zu Förderungen, die Berufstätigen nicht zur Verfügung stehen: kostenloses Coaching über den AVGS, Gründungszuschuss von bis zu 13.500 Euro, Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger. Bei IBPE begleiten wir diesen Weg seit über 500 Teilnehmern. Stand: März 2026.

Welche Förderungen gibt es?

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann drei Förderinstrumente kombinieren:

  • Förderung
    Für wen?
    Was bekommst du?
    Voraussetzung
  • AVGS-Coaching
    ALG I, Bürgergeld, von AL bedroht
    Kostenloses 1:1-Gründercoaching
    AVGS von Agentur/Jobcenter
  • Gründungszuschuss
    ALG-I-Empfänger
    ALG I + 300 €/Monat (6-9 Monate)
    150 Tage ALG-I-Rest + Businessplan
  • Einstiegsgeld
    Bürgergeld-Empfänger
    Bis 50 % Regelleistung (max. 24 Mon.)
    Businessplan + Zustimmung Jobcenter

Der typische Ablauf: Vom Arbeitsamt in die Selbstständigkeit

Phase 1 – Orientierung:

Du bist arbeitssuchend und hast eine Geschäftsidee (oder zumindest eine Richtung). Im kostenlosen Erstgespräch bei IBPE klären wir, ob Gründung für dich realistisch ist.

Phase 2 – Coaching:

Du beantragst den AVGS und startest das Gründercoaching. In 120 UE über 16 Wochen erarbeitest du Geschäftsidee, Geschäftsmodell, Businessplan und Finanzplanung.

Phase 3 – Antragstellung:

Mit dem fertigen Businessplan holst du die fachkundige Stellungnahme ein und beantragst den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.

Phase 4 – Start:

Nach Bewilligung meldest du dein Gewerbe an und startest dein Unternehmen – mit finanzieller Absicherung und einem durchdachten Plan.

Die häufigsten Bedenken – und ehrliche Antworten

Bedenken: „Ich habe kein Startkapital.“

Das Coaching über AVGS ist kostenlos. Der Gründungszuschuss sichert deinen Lebensunterhalt. Für Investitionen gibt es den KfW-Startgeld-Kredit (bis 125.000 Euro, 80 % Haftungsfreistellung). Im Coaching besprechen wir, welche Finanzierungsoptionen für dich realistisch sind.

Bedenken: „Ich habe keine Erfahrung als Unternehmer.“

Deshalb gibt es das Coaching. Du musst nicht alles von Anfang an können. Du musst bereit sein zu lernen – den Rest erarbeitest du im Coaching.

Bedenken: „Was, wenn es nicht klappt?“

Dann hast du im schlimmsten Fall 16 Wochen lang kostenlos Unternehmerwissen aufgebaut. Und du kannst zurück in den Arbeitsmarkt – mit einem stärkeren Profil als vorher. Im Coaching erstellen wir auch einen Plan B.

Häufige Fragen

Kann ich AVGS-Coaching und Gründungszuschuss gleichzeitig nutzen?

Nicht gleichzeitig, aber nacheinander. Erst AVGS-Coaching, dann Gründungszuschuss beantragen. Das Coaching bereitet die Antragstellung vor.

Nicht zwingend. Viele Teilnehmer kommen mit einer vagen Vorstellung. Im Coaching schärfen wir die Idee oder finden eine passende.

Während des ALG-I-Bezugs darfst du maximal 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten, ohne den Leistungsanspruch zu verlieren. Der Gründungszuschuss setzt aber eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus.

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