In 6 kurzen Fragen schätzen wir ein, ob du Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III hast – die Grundlage für ein 100 % gefördertes 1:1-Jobcoaching. Keine Anmeldung, keine Speicherung.
Frage 1 von 6
Wie ist deine aktuelle Situation?
Frage 2 von 6
Bist du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet?
Frage 3 von 6
Wie lange bist du bereits arbeitssuchend?
Frage 4 von 6
Womit möchtest du Unterstützung?
Frage 5 von 6
Hattest du in den letzten Monaten bereits eine AVGS-Maßnahme?
Frage 6 von 6
In welcher Form möchtest du das Coaching?
Eine Förderung könnte möglich sein.Deine individuelle Situation sollte persönlich geprüft werden.
Der AVGS ist eine Ermessensleistung.
Die endgültige Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
IBPE unterstützt dich bei der Vorbereitung deines Gesprächs.
Dieser Check ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung und keine Rechts- oder Leistungsberatung. Der AVGS ist eine Ermessensleistung – die endgültige Entscheidung trifft deine Agentur für Arbeit bzw. dein Jobcenter. IBPE – Marke der AZAV-zertifizierten UW Unternehmensweg GmbH.